Inklusion/Integration in der KiTa St. Gallus
Was bedeutet Inklusion?
Manche Kinder entwickeln sich anders als andere. Manche schneller und scheinbar wie von alleine, andere benötigen Unterstützung, um ihre geistigen, emotionalen und motorischen Fähigkeiten voll entfalten zu können. Um an allen Bereichen des Kindergarten Alltags mitwirken zu können, benötigen sie häufig spezielle Hilfen. Inklusion bedeutet, diese Kinder mit ihren besonderen Bedürfnissen und Fähigkeiten wahrzunehmen, ihnen die benötigte Unterstützung zukommen zu lassen und ihnen die uneingeschränkte Teilhabe in allen Bereichen des Kindergartenalltags zu ermöglichen. Die Förderung erfolgt dabei ganz individuell und kann sich je nach Bedarf über mehrere Bereiche erstrecken.
Der Weg zum Inklusionsplatz
- Die Erzieherin Ihres Kindes nimmt Kontakt zu Ihnen auf und spricht Sie auf die Möglichkeit der Beantragung eines Inklusionsplatzes an, oder Sie selbst suchen das Gespräch, wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Kind diese Unterstützung benötigt.
- Gemeinsam besprechen Sie die Möglichkeiten, die ein Inklusionsplatz Ihrem Kind bietet.
- Entscheiden Sie sich dazu, einen Inklusionsplatz zu beantragen, wird ein entsprechender Antrag auf "Einzelintegration" beim Bezirk gestellt
- Für den Antrag wird auch ein ärztliches Attest/Zeugnis benötigt, dass über (drohende) Behinderung Auskunft gibt und das die integrative Förderung in der Kindertagesstätte empfiehlt - die Absicht, einen Inklusionsplatz zu beantragen, sollte vorab auch mit Ihrem Kinderarzt/Ihrer Kinderärztin besprochen werden.
- Wenn der Bezirk die Einzelintegrationsmaßnahmen anerkennt, ergeht ein Kostenübernahmebescheid an die Eltern und idR auch an uns als betreuende Einrichtung.
- Wir verfassen einen individuellen Förderplan, um den Bedürfnissen Ihres Kindes gerecht zu werden. Um sicherzustellen, dass wir auf dem richtigen Weg sind, werden die darin beschriebenen Maßnahmen regelmäßig überprüft.
Die Besonderheiten eines Inklusionsplatzes
Bei der Installation eines Inklusionsplatzes handelt es sich in unserer Einrichtung um eine Einzelintegration. Das bedeutet, dass Ihr Kind mit einigen Vorteilen auch weiterhin seine Regelgruppe besuchen kann.
- Der Stellenschlüssel erhöht sich, d.h. es stehen mehr pädagogische Kapazitäten zur Verfügung
- Durch die Installation eines Inklusionsplatzes in einer Regelgruppe wird die Kinderzahl reduziert.
- Es finden regelmäßige Entwicklungs- und Planungsgespräche statt.
- Das Kind erfährt durch eine individuell zugeschnittene Förderung und die Zuwendung der pädagogischen Fachkräfte im Alltag eine durchgängige und bedarfsorientierte Förderung.
- Ganz individuell auf seine Bedürfnisse zugeschnitten erhält das Kind eine pädagogische Einzelförderung/ ggf. auch eine Förderung im Rahmen einer Kleingruppe
- Durch einen respektvollen Umgang miteinander, erfahren die Kinder der Gruppe einen förderlichen Dialog und Austausch. Sie üben sich in Akzeptanz, sozialen Fertigkeiten und erfahren gewisse Vorbildfunktionen von den andren. Davon profitieren alle!
- Eltern und Kinder erhalten intensive Unterstützung für die Bewältigung von Übergängen (z.B. vom Kita in die Schule oder in eine andere Einrichtung).
Verstärkung in der Förderung
Da nicht immer alle Bedürfnisse von den Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen abgedeckt werden können, arbeiteten sie zudem eng mit externen Experten der Frühförderung und/ oder therapeutischen Fachdiensten zusammen.
Diese Dienste …
... verschränken ihre spezielle Förderung mit der pädagogischen Arbeit der Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen.
… ergänzen als externe Förderung die Arbeit der Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen und umgekehrt.
… betten ihr Angebot idR in den Kita Alltag ein, d.h. es findet während der Kindergartenzeit im Haus statt.
Zusammenarbeit mit der Frühförderstelle
- Die Fachkraft der Frühförderstelle lernt das Kind in seinem Kita Alltag kennen.
- Das Angebot beinhaltet eine individuell auf das Kind zugeschnittene Unterstützung für seine Entwicklung. Beispielsweise in den Bereichen Grob-und Feinmotorik, Ausdauer und Konzentration, Wahrnehmungs- und Bewegungsförderung.
- Die Förderzeit umfasst mindestens eine Stunde wöchentlich.
- Ziele der Arbeit werden im Förderplan beschrieben, der in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. ergänzt wird.
- Die Fachkraft tauscht sich mit den Eltern und Erzieherinnen über die Entwicklungen aus.
Therapiemöglichkeiten
- Unterschiedliche Therapien, wie beispielsweise Logopädie oder Ergotherapie, werden im Kindergartenalltag eingebunden.
- Die therapeutische Versorgung erfolgt über niedergelassene, frei praktizierende Therapeuten oder in Zusammenarbeit mit der Frühförderstelle.
- Ein Beziehungsaufbau zwischen Kind und Therapeut ist für den Erfolg wichtig. Daher wird darauf geachtet, dass es nicht zu häufige Wechsel gibt.
- Therapien werden nur auf ärztliche Empfehlung und Verordnung hin durchgeführt.
Wer trägt de zusätzlichen Kosten?
- Per Gesetz haben förderbedürftige Kinder Anspruch auf Unterstützung. Daher übernimmt der Bezirk mit Anerkennung der Notwendigkeit einer Einzelintegrationsmaßnahme auch die zusätzlichen Kosten für einen Inklusionsplatz. Dies wird auf entsprechenden Antrag per schriftlichem Bescheid festgestellt.
- Für die Familien bedeutet das keine finanzielle Mehrbelastung.
- Unterliegt die Kostenzusage des Bezirkes einer zeitlichen Einschränkung, werden sich die Erzieherinnen Ihres Kindes zeitnah mit Ihnen über eine Weiterführung der Maßnahme beraten und sich ggf. um die Kostenverlängerung kümmern.
Bei weiteren Fragen zum Thema Inklusion und Integration stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.