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Reisepass

Der Pass ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutsches Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.

Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:
- bis Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre;
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre;
- vorläufiger Reisepass: in der Regel 1 Jahr.

Gebühren

vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 EUR
ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 59,00 EUR

vorläufiger Reisepass: 26 EUR

Erhöhung der Gebühren um 13,00 EUR:
Bei Ausstellung eines Passes oder vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss.

Verdoppelung der Gebühren:
Bei Ausstellung eines Passes oder vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.

Unterlagen

aktuelles biometrisches Lichtbild
bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis)

Bei der Erstausstellung sind in der Regel weitere Unterlagen erforderlich, z.B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden

Voraussetzung

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes; Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Passbewerber bzw. gesetzlichen Vertreter; eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig.

Fristen

Bearbeitungsdauer ca. 2 - 3 Wochen;
vorläufiger Reisepass: sofort möglich
 

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