Aufgaben von A-Z

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Schwertransporte

Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen für Transporte mit Überhöhe, -länge und/oder -breite sowie für Fahrzeuge mit besonderen konstruktiven Merkmalen

Fahrzeug und Ladung dürfen gem. § 22 der Straßenverkehrs-Ordnung nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Bei Fahrzeugen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, darf die Breite nur dann bis zu 3,00 m betragen, wenn land- oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse oder Arbeitsgeräte transportiert werden. Die zulässige Höhe steigt bei derartigen Fahrzeugen auf bis zu höchstens 4,00 m, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftliche Erzeugnissen beladen sind.
Kühlfahrzeuge dürfen aus konstruktiven Gründen (Wandstärken der Isolierungen) bis zu 2,6 m breit sein.
Die Ladung darf nach vorne und hinten nur unter bestimmten Voraussetzungen über die Fahrzeugumrisse ragen.
Das Fahrzeug oder der Zug samt seiner Ladung darf eine Länge von 20,75 m nicht überschreiten.
Überschreitungen dieser Maße sind nur mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 Straßenverkehrs-Ordnung zulässig, die von den kreisfreien Gemeinden, Großen Kreisstädten und Landratsämtern im Einzelfall oder auf Dauer für einen bestimmten Geltungsbereich erteilt werden kann.

Sollen Fahrzeuge - auch auf kurzen Strecken - im Straßenraum bewegt werden, die nicht wegen der Ladung, sondern auf Grund konstruktiver Besonderheiten "aus dem Rahmen fallen" also z. B. Betonpumpen, Autokräne, Flurförderzeuge oder Hubarbeitsbühnen so bedürfen diese einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung, die ebenfalls von den kreisfreien Städten, Großen Kreisstädten und Landratsämtern erteilt werden kann.

Gebühren

10,20 € bis 767,00 €

Unterlagen

u. a. Fahrzeugscheine oder Zulassungsbescheinigungen Teil I, technische Gutachten über das Sonderfahrzeug; Antragsformular nach der Richtlinie für Großraum- und Schwertransporte (RGST), erhältlich beim Landratsamt, der kreisfreien Stadt oder der Großen Kreisstadt

Rechtsgrundlagen Sonstiges

Zuständige Behörde
Landratsamt Lindau
Fachbereich Verkehr
Bodenseeschifffahrt und Straßenverkehr
Bregenzer Straße 35
88131 Lindau (Bodensee)
Telefon 08382 / 270-239
FAX 08382 / 270-237

Homepage: Landratsamt Lindau

 


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