Europawahl am 9. Juni 2024

In der Zeit vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Für Deutschland wurde der 9. Juni 2024 als Wahltag für die Europawahl festgelegt.

Für diese Wahl wurde erstmals die Wahlberechtigung auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürger und Unionsbürgerinnen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Scheidegg am Stichtag (28. April 2024) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Europawahl in das Wählerverzeichnis des Marktes Scheidegg eingetragen.

Achtung:

Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Scheidegg wählen wollen und zur Europawahl 2019 noch nicht in einem Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen waren, müssen beachten, dass sie einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis beim Markt Scheidegg stellen müssen. Dieser muss bis spätestens 19. Mai 2024 beim Wahlamt eingehen.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Dieser muss bis spätestens 19. Mai 2024 beim Wahlamt eingehen.

Wahlbenachrichtigung

Alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, bekommen automatisch eine Wahlbenachrichtigung an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes in Scheidegg.

Sie haben keine Wahlbenachrichtigung bekommen?
Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber bis 19. Mai 2024 noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt nach.

Sie finden am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigung nicht oder haben sie verloren?
Sie können trotzdem wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis, Identitätsausweis oder Reisepass in Ihren Wahlraum mitbringen.

Briefwahl beantragen

Sie haben mehrere Möglichkeiten die Briefwahlunterlagen zu beantragen:

1. Online beantragen
Sie können die Briefwahlunterlagen ganz bequem online auf unserer Homepage beantragen. Die Onlinebeantragung ist bis zum 04.06.2024 möglich.

2. Per Post beantragen
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit einem Papierantrag anfordern möchten, können Sie dafür ganz einfach die Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzen.

3. Persönlich abholen
Sie können die Briefwahlunterlagen ab Mitte Mai 2024 persönlich abholen. Die Abholung ist bis zum 7. Juni 2024, 18 Uhr möglich.

Am Telefon können Sie keinen Antrag stellen!

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an:
Markt Scheidegg, Wahlamt, EG, Zimmer-Nr. 02, Frau Wiedemann, Tel. 08381 895-25