Aufgaben von A-Z

Was finde ich wo?

Anmeldungen, Ummeldungen

Bei Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde) anmelden. Eine Abmeldung beim bisherigen Wohnort ist nicht mehr notwendig. Dies erfolgt elektronisch bei der Zuzugsgemeinde.

Den Meldeschein müssen Sie unterschrieben der Meldebehörde zuleiten (dies ist auch auf dem Postweg möglich).

Familien mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.

Wenn Sie sich nicht innerhalb zwei Wochen anmelden, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Bei der An- und Abmeldung ist der Wohnungsgeber verpflichtet mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb von zweí Wochen zu bestätigen.

Gebühren

gebührenfrei

Unterlagen

Zweckmäßig: Pass bzw. Personalausweis zur Wohnort- bzw. Anschriftenänderung mitbringen bzw. vorlegen.

Fristen

Anmeldung innerhalb zwei Wochen.

Rechtsgrundlagen
Ihre Ansprechpartner
Leiterin Einwohnermeldeamt
leitende Funktionen
stellvertretende Funktionen
Mitarbeiterin Kasse