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Bauleitplanung: Außenbereichssatzung

Die Gemeinden können im bauplanungsrechtlichen Außenbereich unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Errichtung vor allem von Wohngebäuden erleichtern, indem sie eine Außenbereichssatzung erlassen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser

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