Aufgaben von A-Z

Was finde ich wo?

Baurecht: Abbruchantrag, Abbruchanzeige

Sofern die Beseitigung einer baulichen Anlage nicht verfahrensfrei ist (siehe unten), ist die beabsichtigte Beseitigung mindestens einen Monat vorher der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser

Sonstiges

Zuständige Behörde
Landratsamt Lindau
Bauamt
Bregenzer Str. 35
88131 Lindau
Telefon: 08382/270-310
Telefax: 08382/270-404
E-Mail: julia.bentz@landkreis-lindau.de
Homepage:Landratsamt Lindau

Ihre Ansprechpartner
Leiter des Bauamtes
leitende Funktionen
stellvertretende Funktionen
Zuständig in technischen Fragen des Bauamtes
stellvertretende Funktionen