Aufgaben von A-Z

Was finde ich wo?

Baurecht: Abstandsflächen

Der Markt Scheidegg hat von der Möglichkeit zum Erlass einer Abstandsflächensatzung nach Art. 6 Abs. 7 BayBO Gebrauch gemacht.

Abweichend von Art. 6 Abs. 4 Sätze 3 und 4, Abs. 5 Sätze 1 und 2 sowie Abs.6 BayBO wird nach dieser bestimmt, dass

1. nur die Höhe von Dächern mit einer Neigung von weniger als 70 Grad zu einem Drittel, bei einer größeren Neigung der Wandhöhe voll hinzugerechnet wird und

2. die Tiefe der Abstandsfläche 0,4 H, mindestens 3 m, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, mindestens 3 m, beträgt.

Rechtsgrundlagen
Ihre Ansprechpartner
Leiter des Bauamtes
leitende Funktionen
stellvertretende Funktionen