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Baurecht: Bauvorlage

Zu den Bauvorlagen für einen Bauantrag zählt gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) auch ein höchstens ein halbes Jahr alter Auszug aus der Flurkarte (meistens Maßstab 1:1000), der vom zuständigen (staatlichen) Vermessungsamt beglaubigt sein muss oder durch ein automatisiertes Abrufverfahren zum Zweck der Bauvorlage abgerufen worden ist.

Der Auszug aus der Flurkarte enthält u. a. Flurstücks- und Eigentümerangaben aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch zum Baugrundstück und den im Umgriff von 50 m davon benachbarten Grundstücken. Der Lageplan für Bauvorhaben muss auf einer Kopie des beglaubigten Ausschnitts aus der Flurkarte gefertigt werden.

Zu den Bauvorlagen für einen Bauantrag zählt gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) auch ein Auszug aus der Flurkarte (meistens Maßstab 1:1000), der vom zuständigen (staatlichen) Vermessungsamt beglaubigt sein muss oder durch ein automatisiertes Abrufverfahren zum Zweck der Bauvorlage abgerufen worden ist. Auf Wunsch der Bauaufsichtsbehörde oder des Bauwerbers enthält der Bauvorlagennachweis zusätzlich Flurstücks- und Eigentümernachweise aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch zum Baugrundstück und den benachbarten Grundstücken.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser

Sonstiges

Zuständige Behörde
Landratsamt Lindau
Bauamt
Bregenzer Str. 35
88131 Lindau
Telefon: 08382/270-310
Telefax: 08382/270-404
E-Mail: julia.bentz@landkreis-lindau.de
Homepage:Landratsamt Lindau

 

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