Aufgaben von A-Z

Was finde ich wo?

Beglaubigungen

Als bürgernächste Stellen sind die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen. Amtliche Beglaubigungen sind grundsätzlich kostenpflichtig.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser

Gebühren

5,00 Euro für die 1. Beglaubigung, jede weitere Beglaubigung 2,50 Euro

Ihre Ansprechpartner
Leiterin Einwohnermeldeamt
leitende Funktionen
stellvertretende Funktionen