Aufgaben von A-Z

Was finde ich wo?

Behindertenausweise

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales - Versorgungsamt stellen auf Ihren Antrag Behinderungen und den Grad der Behinderung fest, wenn Sie ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Arbeitsplatz in Bayern haben.
Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50, erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis (Anträge im Sozialamt)

Gebühren

gebührenfrei

Unterlagen

Lichtbild,
Personalausweis oder Reisepass
(Anträge bitte im Sozialamt abgeben)

Voraussetzung

Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Grad der Behinderung von mindestens 50) durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales - Versorgungsamt

Rechtsgrundlagen
Ihre Ansprechpartner
Leitung Ordnungsamt und Verkehrsüberwachung
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