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Brandschutz; Verordnung über die Verhütung von Bränden

Die Verordnung auf der Rechtsgrundlage des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) enthält Gestaltungs- und Verhaltensvorschriften, mit dem Ziel,

1. brandgefährliche Handlungen und Zustände als solche zu bezeichnen

2. ihre Unterlassung durch Androhung einer Geldbuße durchzusetzen

3. materielle Prüfvorschriften für die Durchführung der gemeindlichen Feuerbeschau nach der Verordnung über die Feuerbeschau (VBF) bereitzustellen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser

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