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Führerschein: Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Die Führerscheinstellen in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind zuständig für den Vollzug der Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). In besonderen Einzelfällen sind zur Vermeidung von Härten Ausnahmen möglich. Zuständig für die Gewährung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen, sind die Führerscheinstellen in den Kreisverwaltungsbehörden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser
Zuständige Behörde
Landratsamt Lindau
Bregenzer Str. 35
88131 Lindau
Führerscheinstelle
Telefon: 08382/270-236
Telefax: 08382/270-253
Homepage: Landratsamt Lindau
Ihre Ansprechpartner
- Telefon: 08381 895-24
- Fax: 08381 895-43
- E-Mail: julia.schneider@markt-scheidegg.de
- Zimmer: 4
- Etage: EG
Leiterin Einwohnermeldeamt
leitende Funktionen
- Sachgebiet
stellvertretende Funktionen
- Sachgebiet
- Telefon: 08381 895-28
- Fax: 08381 895-43
- E-Mail: doreen.schmid@markt-scheidegg.de
- Zimmer: 1
- Etage: EG
Mitarbeiterin Kasse
Sachgebiet
Leitung
stellvertretende Leitung