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Führerschein: Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Die Führerscheinstellen in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind zuständig für den Vollzug der Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). In besonderen Einzelfällen sind zur Vermeidung von Härten Ausnahmen möglich. Zuständig für die Gewährung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen, sind die Führerscheinstellen in den Kreisverwaltungsbehörden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser

Sonstiges

Zuständige Behörde
Landratsamt Lindau
Bregenzer Str. 35
88131 Lindau
Führerscheinstelle
Telefon: 08382/270-236
Telefax: 08382/270-253

Homepage: Landratsamt Lindau

 

 

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Leiterin Einwohnermeldeamt
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