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Führungszeugnis: erweitertes nach § 30 A BZRG
Nach § 72 a SGB VIII muss für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit in Vereinen ein erweitertes Führungszeugnis eingeholt werden. Dieses soll sicherstellen, dass Personen, welche rechtskräftig wegen Straftaten im Zusammenhang mit Kindern- und Jugendlichen bzw. sexuellem Missbrauch, nicht in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Das Land-ratsamt Lindau –Jugendamt- hat den Gemeinden in dieser Angelegenheit ein Umsetzungsmodell vorgestellt, wonach die Vereinsvorstände in der Bürokratie der Führungszeugnisüberprüfung entlastet werden sollen, indem die Überprüfung der Führungszeugnisse vom Bürgermeister oder einem vertrauenswürdigen Verwaltungsmitarbeiter der Gemeinde durchgeführt werden kann.
Danach wird zwischen dem Landkreis Lindau –Fachbereich Jugend und Familie- dem Markt Scheidegg und den jeweiligen Träger der privaten Jugendpflege (= Vereine) eine Vereinbarung abgeschlossen.
gebührenfrei
Persönliche Antragstellung im Einwohnermeldeamt.
Bearbeitungszeit ca. eine Woche
§ 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe, § 30 a BZRG
- Telefon: 08381 895-24
- Fax: 08381 895-43
- E-Mail: julia.schneider@markt-scheidegg.de
- Zimmer: 4
- Etage: EG
- Sachgebiet
- Sachgebiet
- Telefon: 08381 895-28
- Fax: 08381 895-43
- E-Mail: doreen.schmid@markt-scheidegg.de
- Zimmer: 1
- Etage: EG