Aufgaben von A-Z

Was finde ich wo?

Grundbuch: Abschriften und Ausdrucke

Das Grundbuchamt erteilt auf Antrag Abschriften bzw. Ausdrucke aus dem Grundbuch.

Soweit Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind  können Sie vom Grundbuchamt die Erteilung einer Abschrift aus dem Grundbuch verlangen. Wenn Sie dies wünschen, wird die Abschrift vom Grundbuchamt beglaubigt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser

Rechtsgrundlagen Sonstiges

Zuständige Behörde
Amtsgericht Lindau
Stiftsplatz 4
88131 Lindau

Telefon: 08321 / 618-0
Telefax: 08321 / 618-190  
Homepage: Amtsgericht Lindau

 

Ihre Ansprechpartner
Leiter des Bauamtes
leitende Funktionen
stellvertretende Funktionen