Aufgaben von A-Z

Was finde ich wo?

Jagdschein; Antrag

Der Jagdschein wird von der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen unteren Jagdbehörde (an der Kreisverwaltungsbehörde) als Ein- oder Dreijahresjagdschein oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser

Sonstiges

Zuständige Behörde
Landratsamt Lindau
Jagdrecht
Alexander Gehrlich
Sicherheitsrecht, Gewerberecht, Katastrophenschutz
Fachbereichsleiter
Bregenzer Straße 35
88131 Lindau (Bodensee)
Telefon: 08382 / 270 240
Telefax: 08382 / 270 253
E-Mail: alexander.gehrlich@landkreis-lindau.de

Homepage: Landratsamt Lindau

 

Ihre Ansprechpartner
Leitung Ordnungsamt und Verkehrsüberwachung
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