Aufgaben von A-Z

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Kanal-Herstellungsbeiträge

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen vor, dass Grundstückseigentümer, die die Möglichkeit haben, ihr Grundstück an eine öffentliche Entwässerungseinrichtung anzuschließen, in der Regel (einmalige) Herstellungsbeiträge leisten müssen. Sie beteiligen sich damit nach dem Solidarprinzip (jeder Eigentümer im Einrichtungsgebiet wird herangezogen) an der Finanzierung dieser Einrichtung.

Für die Gemarkung Scheidegg gelten die Beitrags- und Gebührensätze des Abwasserverbandes Rothach und für die Gemarkung Scheffau die Beitrags- und Gebührensätze der gemeindlichen Satzung (siehe unten PDF Dateien)

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser

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