Aufgaben von A-Z

Was finde ich wo?

KfZ-Neuzulassung

Zum Betrieb auf öffentlichen Straßen müssen Sie Kraftfahrzeuge zulassen. Hierfür sind Gründe der Verkehrssicherheit, der Kraftfahrzeugsteuer und die Notwendigkeit, den Halter oder Fahrer feststellen zu können, maßgeblich.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser

Unterlagen

    * Zulassungsbescheinigung Teil II
    * Fahrzeugbrief
    * EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original
    * Kaufvertrag
    * amtliches Ausweispapier
    * Bestätigung über das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung)
    * Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (ggf.)
    * Vollmacht (auch bei Zulassung auf den Ehegatten erforderlich)
    * Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Zulassung auf einen Minderjährigen

Rechtsgrundlagen Sonstiges

Zuständige Behörde
Landratsamt Lindau,
Kfz-Zulassungsstelle
Heuriedweg 38
88131 Lindau
Telefon: 08382 / 96134-0
Telefax: 08382 / 9613422

Homepage: Landratsamt Lindau