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LEADER (EU-Förderprogramm)

LEADER ist eine seit 1991 bestehende Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Union zur innovativen Entwicklung des ländlichen Raums.

Mit der EU-Gemeinschaftsinitiative sollen Entwicklungsengpässe in den ländlichen Regionen beseitigt und vorhandene Standortfaktoren optimal genutzt werden. Durch Unterstützung neuer Ideen und durch Aktionen soll die regionale Identität und die Wertschöpfung gestärkt sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen nachhaltig verbessert werden.

Lokale Aktionsgruppen (LAG) , das sind örtliche Partnerschaften aus Bürgern, Gemeinden, Vereinen und Firmen, erarbeiten einen konkreten Entwicklungsplan für die Region. Dieses regionale Entwicklungskonzept (REK) enthält neben den Zielen, Entwicklungsstrategien, geplanten Projekten und Aktionen auch einen Finanzierungsplan. Die LAGs sind Träger der Entwicklungsstrategie und verantwortlich für deren Durchführung. Sie entscheiden selbstständig über die für ihr Gebiet beste Kombination der LEADER-Förderinstrumente.

Gebühren

Für die Antragstellung für Projekte und Aktionen werden keine Kosten erhoben.

Voraussetzung

Für die Förderperiode 2007 -2013 wird die Auswahl der LAGs wieder in einem Wettbewerbsverfahren erfolgen, an dem sich „alte" (aus der vorhergehenden Förderperiode) und neue LAGs beteiligen können. An zwei Auswahlterminen können dabei insgesamt 50 LAGs ausgewählt werden.

Der erste Termin für die Auswahl der LAGs findet Mitte Dezember 2007 statt.

LAGs, die sich für diesen ersten Auswahltermin bewerben wollen, reichen ihr Regionales Entwicklungskonzept bis spätestens 25. September 2007 beim LEADER-Manager am jeweils für ihr Gebiet zuständigen Amt für Landwirtschaft und Forsten ein.  

Weitergehende Informationen zur Ausschreibung und zum Auswahlverfahren finden Sie unter dem unten angegebenen link.

Rechtsgrundlagen