Aufgaben von A-Z

Was finde ich wo?

Meldeauskünfte

Wenn Sie eine Person suchen (z.B. frühere Bekannte, Schulfreunde) so besteht für Sie die Möglichkeit (gegen Gebühr), bei der jeweiligen Meldebehörde eine Melderegisterauskunft zu beantragen.

Wenn Sie eine Person suchen, dann können Sie bei dem Ihres Wissens zuständigen Einwohnermeldeamt (d.h. die Meldebehörde, wo die von Ihnen gesuchte Person Ihrer Kenntnis nach gewohnt hat), eine Melderegisterauskunft beantragen. Sofern Sie über diese Person genügend konkrete Angaben machen können, erhalten Sie eine entsprechende Auskunft über Vor- und Familienname, Doktorgrad und die Anschrift. Sollten auf Grund Ihrer Angaben (z.B. nur Vor- und Nachname) mehrere Personen die Kriterien erfüllen, so ist eine Auskunft nicht möglich. Gegebenenfalls wird Sie die Meldebehörde darüber unterrichten, bzw. bei Ihnen nach weiteren Kriterien nachfragen (z.B. Geburtsdatum).

Übermittelt werden nur aktuelle Namen und Anschriften. Das bedeutet, wenn Sie nach dem Aufenthalt der von Ihnen gesuchten Person bei einer früher zuständigen Meldebehörde nachfragen, dass diese Ihnen auch eine Auskunft über die Wegzugsadresse gibt. Die Meldebehörde muss vor der Auskunftserteilung jedoch nicht bei der neuen Meldebehörde (Wegzugsadresse) nachfragen, ob die gesuchte Person dort noch wohnt. Keine Auskunft erhalten Sie über den Geburtsnamen und auch frühere Namen.

Natürlich können Sie auch eine Auskunft über eine Vielzahl von namentlich bekannten Einwohnern beantragen (z.B. Klassentreffen). Auch hier müssen die Personen jedoch eindeutig namentlich identifizierbar sein.

Nicht zulässig ist z.B. eine Anfrage über die Bewohner (namentlich unbekannt) eines bestimmten Hauses (d.h. nur die Adresse als "Suchkriterium").

Gebühren

- 8 Euro, sofern Melderegisterauskünfte dezentral elektronisch eingeholt werden können;
- 10 Euro, sofern Melderegisterauskünfte ohne Nachfragen oder Ermittlungen schriftlich erteilt werden können.

Unterlagen

Möglichst genaue Angaben über die gesuchte Person (Name, Vorname und wenn möglich das Geburtsdatum)

Voraussetzung

Eine Melderegisterauskunft kann grundsätzlich mündlich (persönliches Nachfragen bei der Meldebehörde) oder schriftlich erfolgen.

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