Was finde ich wo?
Personalausweis
Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde vorzulegen.
Ausnahme von der Besitzpflicht: Besitz eines gültigen Reisepasses oder vorläufigen Personalausweises.
Der Personalausweis ist unterschiedlich lange gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist hierbei nicht möglich:
- bis Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre;
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre;
- vorläufiger Personalausweis 3 Monate.
ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 37,00 EUR
bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 22,80 EUR
vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR
aktuelles biometrisches Lichtbild
bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis, Kinderausweis)
Bei Erstausstellung in der Regel weitere Unterlagen, z.B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz;
- Stellung eines förmlichen Antrags beim Markt Scheidegg durch Antragssteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. gesetzlichen Vertreter;
- Vertretung durch Bevollmächtigte nicht zulässig
Bearbeitungsdauer ca. 2 -3 Wochen;
vorläufiger Personalausweis: sofort möglich
§§ 1, 2 Personalausweisgesetz, Art. 1, 2 und 5 Ausführung des Gesetzes über Personalausweise und des Passgesetzes
- Telefon: 08381 895-28
- Fax: 08381 895-43
- E-Mail: doreen.schmid@markt-scheidegg.de
- Zimmer: 1
- Etage: EG