Was finde ich wo?
Reisepass
Der Pass ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutsches Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.
Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:
- bis Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre;
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre;
- vorläufiger Reisepass: in der Regel 1 Jahr.
vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 EUR
ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 59,00 EUR
vorläufiger Reisepass: 26 EUR
Erhöhung der Gebühren um 13,00 EUR:
Bei Ausstellung eines Passes oder vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss.
Verdoppelung der Gebühren:
Bei Ausstellung eines Passes oder vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.
aktuelles biometrisches Lichtbild
bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis)
Bei der Erstausstellung sind in der Regel weitere Unterlagen erforderlich, z.B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes; Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Passbewerber bzw. gesetzlichen Vertreter; eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig.
Bearbeitungsdauer ca. 2 - 3 Wochen;
vorläufiger Reisepass: sofort möglich
§ 1 Passgesetz
- Telefon: 08381 895-24
- Fax: 08381 895-43
- E-Mail: julia.schneider@markt-scheidegg.de
- Zimmer: 4
- Etage: EG
- Sachgebiet
- Sachgebiet
- Telefon: 08381 895-28
- Fax: 08381 895-43
- E-Mail: doreen.schmid@markt-scheidegg.de
- Zimmer: 1
- Etage: EG