Aufgaben von A-Z

Was finde ich wo?

Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht; Befreiung

Privatpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht befreit werden. Zuständig für die Befreiung ist seit dem 01.04.2005 nicht mehr wie bisher die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, sondern die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser

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