Aufgaben von A-Z

Was finde ich wo?

Testamente und Erbverträge, Eröffnung

Wenn ein Testament vorhanden ist, wird dieses nach dem Tod des Erblassers vom Amtsgericht-Nachlassgericht eröffnet.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser

Sonstiges

Zuständige Behörde
Amtsgericht Lindau
Stiftsplatz 4
88131 Lindau

Telefon: 08382 / 2607-0
Telefax: 08382 / 2607-501
Homepage: Amtsgericht Lindau