Was finde ich wo?
Testamente und Erbverträge, Eröffnung
Wenn ein Testament vorhanden ist, wird dieses nach dem Tod des Erblassers vom Amtsgericht-Nachlassgericht eröffnet.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser
Zuständige Behörde
Amtsgericht Lindau
Stiftsplatz 4
88131 Lindau
Telefon: 08382 / 2607-0
Telefax: 08382 / 2607-501
Homepage: Amtsgericht Lindau