Was finde ich wo?
Wahlen: Europa-, Bundes- und Landtagswahlen (Gemeinde)
Hier erhalten Sie Informationen über alle allgemeinen Fragen zu Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen sowie über Abstimmungsergebnisse vergangener Wahlen. Ebenso erhalten Sie Auskünfte zur Wahlberechtigung und über die Briefwahl.
Die Gemeinden legen für jeden Stimmbezirk ein Verzeichnis der Stimmberechtigten an. Jede stimmberechtigte Person hat das Recht, an den Werktagen, außer Samstagen, vom 20. bis 16. Tag vor der Abstimmung während der allgemeinen Dienststunden die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen.
Zur Überprüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben Stimmberechtigte während des genannten Zeitraums nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß Art. 34 Abs. 5 des Meldegesetzes eingetragen ist.Wer glaubhaft macht, dass er verhindert ist, in dem Stimmbezirk abzustimmen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist, oder wer aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund in das Wählerverzeichnis nicht aufgenommen worden ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein.
Wenn Sie wissen wollen, ob Sie in Ihrer Gemeinde wahlberechtigt sind (also im Wählerverzeichnis eingetragen sind), wann, wo und wie Sie Briefwahlunterlagen beantragen können und wo genau Sie in Ihrer Gemeinde wählen bzw. abstimmen oder sich für ein Volksbegehren eintragen können, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.
Ausführliche Informationen über alle allgemeinen Fragen zu den einzelnen Wahlen einschließlich der gesetzlichen Grundlagen und der Wahlergebnisse zurückliegender Wahlen und Abstimmungen erhalten Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters beim Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung.
- Telefon: 08381 895-25
- Fax: 08381 895-43
- E-Mail: anita.wiedemann@markt-scheidegg.de
- Zimmer: 2
- Etage: EG
- Sachgebiet
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