Aufgaben von A-Z

Was finde ich wo?

Ausländerbeauftragte

Das Landratsamt Lindau ist u.a. auch zuständig für die Verbesserung des Gemeinwohls im Kreisgebiet. Das umfasst die Belange aller Einwohner: der deutschen wie der ausländischen Staatsbürger. Wer im Landkreis Lindau politische Verantwortung trägt oder in der öffentlichen Verwaltung tätig ist, ist auch für die hier lebenden Ausländer zuständig. Das Zusammenleben von Deutschen und Ausländern bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Gegenseitiges Verständnis ist zu fördern. Wo Diskriminierung droht, ist sie zu erkennen und zu bekämpfen. Die Eingliederung von Migranten und ihrer Kinder in die deutsche Gesellschaft wird staatlicherseits unterstützt. Ausländer sollen ihre besonderen Rechte und Pflichten kennen. Deutsche - Privatpersonen ebenso wie Unternehmen und Behörden - sollen über die besondere Lage von Ausländern informiert werden und sie richtig beurteilen können. Ausländer können in Deutschland nur zum Teil ihre Interessen selbst vertreten. Nach dem Grundgesetz stehen ihnen die Menschenrechte, nicht aber alle Bürgerrechte zu. Diese sind üblicherweise an die Staatsangehörigkeit gekoppelt. Mit der Berufung der Ausländerbeauftragten akzentuiert der Landkreis Lindau diesen besonderen Aspekt des Gemeinwohls: die Förderung des sozialen Friedens zwischen Zugewanderten und Einheimischen. Gleichzeitig weist sie der Ausländerbeauftragten eine Ombudsfunktion zu: Fürsprecher derer, die ihre Interessen nur partiell selbst vertreten können. Die Ausländerbeauftragte ist eine Vermittlungsinstanz zwischen den Ausländern und der Lindauer Verwaltung, aber auch zwischen ausländischer und deutscher Bevölkerung

Rechtsgrundlagen Sonstiges

Zuständige Behörde
Landratsamt Lindau,
Bregenzer Str. 35
88131 Lindau

Telefon: 08321 / 612-206
Telefax: 08321 / 612-67254
E-Mail: auslaenderbeirat@landkreis-lindau.de
Homepage: Landratsamt Lindau