Was finde ich wo?
KfZ-Neuzulassung
Zum Betrieb auf öffentlichen Straßen müssen Sie Kraftfahrzeuge zulassen. Hierfür sind Gründe der Verkehrssicherheit, der Kraftfahrzeugsteuer und die Notwendigkeit, den Halter oder Fahrer feststellen zu können, maßgeblich.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser
* Zulassungsbescheinigung Teil II
* Fahrzeugbrief
* EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original
* Kaufvertrag
* amtliches Ausweispapier
* Bestätigung über das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung)
* Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (ggf.)
* Vollmacht (auch bei Zulassung auf den Ehegatten erforderlich)
* Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Zulassung auf einen Minderjährigen
§§ 3 ff Fahrzeug-Zulassungsverordnung und Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr - §§ 3 ff Fahrzeug-Zulassungsverordnung und Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Zuständige Behörde
Landratsamt Lindau,
Kfz-Zulassungsstelle
Heuriedweg 38
88131 Lindau
Telefon: 08382 / 96134-0
Telefax: 08382 / 9613422
Homepage: Landratsamt Lindau