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Ländliche Entwicklung; Verfahren
Durch Verfahren der ländlichen Entwicklung sollen
- Land- und Gemeindeentwicklung gefördert,
- natürliche Lebensgrundlagen erhalten und entwickelt,
- zur wirtschaftlichen Stärkung beigetragen und
- öffentliche Vorhaben ermöglicht oder unterstützt werden.
Die Handlungsfelder der ländlichen Entwicklung sind Flurneuordnung, Dorferneuerung und Regionale Landentwicklung.
Aufgabe der zum Ressortbereich des Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten gehörenden Verwaltung für Ländliche Entwicklung ist es, mit Verfahren der Flurneuordnung und der Dorferneuerung zu einer integrierten nachhaltigen Entwicklung und Zukunftssicherung des ländlichen Raums beizutragen.
Um einen zielgerichteten und abgestimmten Einsatz dieser Verfahren zu erreichen, unterstützt die Verwaltung für Ländliche Entwicklung mit der Regionalen Landentwicklung die Abstimmung von Entwicklungsaktivitäten mehrerer Dörfer bzw. Gemeinden. Die Zielrichtung kann dabei entsprechend den örtlichen Anforderungen entweder in einer ganzheitlich-interkommunalen Entwicklung liegen oder in einer strategischen Allianz mehrerer Gemeinden zur Lösung gemeinsamer Probleme bzw. zur Umsetzung gemeinsamer Projekte.
Flurbereinigungsgesetz,
Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes