Was finde ich wo?
Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht; Befreiung
Privatpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht befreit werden. Zuständig für die Befreiung ist seit dem 01.04.2005 nicht mehr wie bisher die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, sondern die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser
Ihre Ansprechpartner
- Telefon: 08381 895-25
- Fax: 08381 895-43
- E-Mail: anita.wiedemann@markt-scheidegg.de
- Zimmer: 2
- Etage: EG
Leitung Ordnungsamt und Verkehrsüberwachung
leitende Funktionen
- Sachgebiet
stellvertretende Funktionen
- Sachgebiet