Was finde ich wo?
Waffen; Allgemeine Informationen
Waffen, z.B. Schusswaffen, bestimmte Messer, Schwerter, Verteidigungsspray etc. werden nach dem Waffengesetz in verschiedene Kategorien eingeteilt. Der Umgang mit ihnen - Erwerb, Besitz, Führen, Transport, Überlassen, Herstellen, Behandeln usw. - ist entweder frei, an ein Alterserfordernis gebunden, erlaubnispflichtig oder generell verboten. Der Erwerb und Besitz von Munition ist ähnlich geregelt. Bei Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser
Zuständige Behörde
Landratsamt Lindau
Sicherheitsrecht, Gewerberecht, Katastrophenschutz
Waffenrecht, Sprengstoffrecht, Gaststättenrecht
Bregenzer Straße 35
88131 Lindau (Bodensee)
Telefon 08382 / 270 243
FAX 08382 / 270 253
E-Mail: gisela.wahler@landkreis-lindau.de <gisela.wahler@landkreis-lindau.de>
Homepage: Landratsamt Lindau
- Telefon: 08381 895-25
- Fax: 08381 895-43
- E-Mail: anita.wiedemann@markt-scheidegg.de
- Zimmer: 2
- Etage: EG
- Sachgebiet
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