Was finde ich wo?
Beurkundung: Heirat
Standesamtliche Trauung:
Der Standesbeamte fragt die beiden Verlobten nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Wenn beide mit ''ja'' antworten, sind sie kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute. Bei der Eheschließung können bis zu zwei Trauzeugen anwesend sein. Die Zahl der Teilnahme von weiteren Hochzeitgästen bleibt dem Brautpaar überlassen.
Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet. Außerdem wird auf Wunsch des Brautpaares ein Stammbuch der Familieausgehändigt. Das Stammbuch ist eine private Urkundensammlung.
Eheschließung im Ausland:
Grundsätzlich werden in der Bundesrepublik Deutschland Ehen auch dann anerkannt, wenn sie im Ausland geschlossen werden. Allerdings muss die Ehe dann in der Form geschlossen werden, die in dem jeweiligen ausländischen Staat üblich ist. Vor der Eheschließung im Ausland sollte(n) sich der oder die Deutsche(n) ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis bei dem zuständigen deutschen Standesamt ausstellen lassen. Es wird von den meisten ausländischen Standesämtern verlangt. Außerdem ist zu beachten, dass ausländische Eheurkunden im Inland möglicherweise erst nach einer Beglaubigung durch die ausländischen Behörden oder das jeweilige Deutsche Konsulat in dem ausländischen Staat anerkannt werden. Da unterschiedliche Voraussetzungen zu beachten sind, ist es empfehlenswert, sich in jedem Fall vom deutschen Standesamt am Wohnort beraten zu lassen. Merkblätter für eine Eheschließung im Ausland sind auch beim Bundesverwaltungsamt in Köln (50728 Köln) erhältlich. Auskunft erteilen auch die jeweiligen deutschen Konsulate oder Konsularabteilungen der deutschen Botschaften im Ausland. Im Ausland geschlossene Ehen von Deutschen können beim Standesamt des Wohnortes nachbeurkundet werden. Ihr zuständiges Standesamt berät Sie gerne.
Für die Eheschließung im Inland werden grundsätzlich keine Gebühren erhoben. Soweit eine Eheschließung außerhalb der Dienstzeit vorgenommen wird, beträgt die Gebühr 70,- Euro. Für Eheschließungen vor einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt wird eine Gebühr von 40,- Euro erhoben. In jedem Fall können angefallene Auslagen erhoben werden. Für eine Eheurkunde wird eine Gebühr von 10,- Euro erhoben.
Bei einer Eheschließung im Inland: vorherige Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt.
* § 14 Personenstandsgesetz (PStG)
* § 1310 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
* Art. 11 Abs. 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB).
- Telefon: 08381 895-23
- Fax: 08381 895-43
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- Zimmer: 6
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- Sachgebiet
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