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Beurkundung: Namensrecht (Ehename)
Die Ehegatten können bestimmen, ob und welchen gemeinsamen Familiennamen sie als Ehenamen führen möchten. Diese Erklärung kann bei der Eheschließung oder zu jedem späteren Zeitpunkt beim Standesamt des Wohnortes abgegeben werden. Zum Ehenamen kann der Geburtsname der Frau oder des Mannes oder der zur Zeit der Erklärung geführte Name der Frau oder des Mannes bestimmt werden. Geburtsname ist der aktuelle Familienname, der sich im Zeitpunkt der Eheschließung aus dem jeweiligen Geburtseintrag ergibt. Durch vorherige Wiederannahme eines früheren Ehenamens, der nicht Geburtsname eines der Ehegatten war, stünde auch dieser Name als Ehename zur Verfügung.
weitere Informationen finden sie im Bayerischen Behördenwegweiser
Die Erklärung über die Führung eines Ehenamens und die Erklärung über die Führung eines Begleitnamens, die bei der Eheschließung abgegeben wird, ist gebührenfrei. Werden diese Erklärungen nicht bei der Eheschließung, sondern erst später abgegeben, wird eine Gebühr von 25,- Euro erhoben.
- Telefon: 08381 895-23
- Fax: 08381 895-43
- E-Mail: carina.reichart@markt-scheidegg.de
- Zimmer: 6
- Etage: EG
- Sachgebiet
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