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Sitzungsniederschriften (Gemeinde)
Informationen über Sitzungsniederschriften von Gemeinderatssitzungen
Über die Verhandlungen des Gemeinderats sind Niederschriften anzufertigen. Diese müssen mindestens Folgendes wiedergeben: Tag und Ort der Sitzung, die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder und die der abwesenden unter Angabe ihres Abwesenheitsgrundes, die behandelten Gegenstände, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis.
Jedes Mitglied kann auch verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen.
Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei.
Art. 54 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
- Telefon: 08381 895-40
- Fax: 08381 895-43
- E-Mail: juergen.hoermann@markt-scheidegg.de
- Zimmer: 13
- Etage: 1.OG
- Amt
- Sachgebiet