Aufgaben von A-Z

Was finde ich wo?

Vaterschaftsanerkennung und -feststellung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser

Sonstiges

Zuständige Behörde
Amtsgericht Lindau
Stiftsplatz 4
88131 Lindau

Telefon: 08382/2607-0      
Telefax: 08382/2607-501
Homepage: Amtsgericht Lindau

Zuständige Behörde
Landratsamt Lindau
Jugend und Familie - Jugendamt
Stiftsplatz 4
88131 Lindau
Telefon 08382 / 270-0
FAX 08382 / 270 185
Homepage: Landratsamt Lindau

 

 

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