Aufgaben von A-Z

Was finde ich wo?

Beurkundung: Sterbefall

Nach Anzeige des Sterbefalles nimmt das Standesamt die Beurkundung im Sterberegister vor. Dabei werden folgende Daten über den Verstorbenen eingetragen:

    * seine Vornamen und seinen Familiennamen
    * Tag, Uhrzeit und Ort des Todes
    * sein Familienstand (z.B. verheiratet, geschieden, in eingetragener Lebenspartnerschaft)
    * sein Wohnort und auf Wunsch des Anzeigenden die Religionszugehörigkeit.

Aus dem Sterberegister erstellt das Standesamt auf Antrag eine Sterbeurkunde, in die wesentliche Daten aus dem Sterberegister übernommen werden. Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (das ist eine wortgetreue Wiedergabe des Inhalts des Sterberegisters) ausgestellt werden.

Gebühren

Die Beurkundung des Sterbefalls ist grundsätzlich gebührenfrei.
Je ausgestellter Sterbeurkunde fallen 10,00 Euro an, soweit diese nicht gebührenfrei sind.

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