Was finde ich wo?
Vaterschaftsanerkennung und -feststellung
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser
Zuständige Behörde
Amtsgericht Lindau
Stiftsplatz 4
88131 Lindau
Telefon: 08382/2607-0
Telefax: 08382/2607-501
Homepage: Amtsgericht Lindau
Zuständige Behörde
Landratsamt Lindau
Jugend und Familie - Jugendamt
Stiftsplatz 4
88131 Lindau
Telefon 08382 / 270-0
FAX 08382 / 270 185
Homepage: Landratsamt Lindau
Ihre Ansprechpartner
- Telefon: 08381 895-23
- Fax: 08381 895-43
- E-Mail: carina.reichart@markt-scheidegg.de
- Zimmer: 6
- Etage: EG
Kassenleiterin | Standesbeamtin
leitende Funktionen
- Sachgebiet
stellvertretende Funktionen
- Sachgebiet
Sachgebiet
Leitung
stellvertretende Leitung